Ablauf Psychotherapie
Private Krankenkassen / Beihilfe

Die meisten Privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Behandlungskosten. Dies ist vom Vertrag abhängig, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Setzen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer Privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung, um zu erfahren, ob ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Therapiesitzungen erstattet werden und welche Formalitäten beachtet werden müssen. Entsprechende Antragsformulare hält Ihre Krankenkasse bereit. Auch Beihilfestellen beteiligen sich in der Regel an den Kosten der psychotherapeutischen Behandlung. Wichtig ist jedoch, vor Therapiebeginn zu klären, ob eine Antragsstellung hierfür benötigt wird.

Kostenerstattung

Unsere Praxisgemeinschaft ist eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass wir derzeit noch keine Abrechnungszulassung (Kassensitz) für die gesetzlichen Krankenkassen besitzen. Sie bzw. Ihr Kind haben jedoch einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung. Es ist möglich, die Behandlung in einer Privatpraxis zu beantragen, wenn die Behandlung bei einem Therapeuten mit kassenärztlicher Zulassung nicht zeitnah erfolgen kann, d.h. falls Sie sich bereits mehrfach erfolglos um einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bemüht haben und dieser Ihnen auf Grund von langen Wartenzeiten keinen Therapieplatz anbieten kann. In diesem Fall besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, im Rahmen des sog. „Kostenerstattungsverfahrens“ die Kosten für die Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen. Hierfür ist eine gesonderte Antragsstellung notwendig, bei der wir Ihnen gerne behilflich sind. Den genauen Ablauf können wir telefonisch oder im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs klären. Weitere Informationen zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie unter folgendem Link der Bundespsychotherapeutenkammer:

http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf

Selbstzahler

Die Kosten der Therapie können natürlich auch selbst übernommen werden. In diesem Falle spielen Formalitäten keine Rolle. Der Vorteil liegt für Sie darin, dass Sie ohne weitere Wartezeiten die Therapie beginnen können und die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert werden. Eine vorherige Konsultation des Haus- oder Kinderarztes ist in diesem Fall nicht notwendig. Das Honorar wird Ihnen von uns privat in Rechnung gestellt. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt aktuell pro Sitzung 100,55 €.

Ablauf

Nach der Kontaktaufnahme treffen wir das Kind bzw. den/die Jugendliche(n) und die Eltern zu einem Erstgespräch, das dem gegenseitigen Kennenlernen dient. In weiteren vier sogenannten probatorischen Sitzungen geht es vor allem darum, einen vertrauensvollen Kontakt herzustellen und dem Patienten zu zeigen, dass er/sie mit seinen eigenen Anliegen ernst genommen wird. Gleichzeitig kann der Therapeut einen Einblick in die aktuellen Schwierigkeiten erlangen und ein Verständnis für die Symptomatik entwickeln. So dienen die Gespräche und die ausführlichen psychologischen Tests im Rahmen der Probatorik auch dazu, die Probleme des Patienten möglichst umfassend zu klären und einen Behandlungsplan zu entwickeln. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, ob ein Antrag für eine Psychotherapie sinnvoll und gewünscht ist und was die Ziele für die Behandlung sein sollen. Die Kosten für die ersten fünf probatorischen Sitzungen werden meist von allen Kassen übernommen. Nach Genehmigung der Psychotherapie durch die Krankenkasse finden in der Regel wöchentliche Therapiesitzungen mit einer Dauer von jeweils 50 Minuten statt. Insbesondere bei Therapien von Kindern und Jugendlichen ist die Mitarbeit der Bezugspersonen, meist den Eltern, besonders wichtig, daher finden neben den Einzelterminen auch regelmäßig Elterngespräche statt. Eine Psychotherapie geht in der Regel über 25 bis 45 Sitzungen, kann jedoch ggf. auch verlängert werden.

Aktuell können wir nur mit privaten Krankenversicherungen abrechnen. Zudem können Therapiestunden selbst bezahlt werden oder durch das Kostenerstattungsverfahren von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.